Wer benötigt eine Kläranlage

Besitzer von Objekten die außerhalb der sogenannten Gelben Linie liegen und somit nicht wirtschaftlich an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können.

wer benoetigt eine klaeranlage1Viele Objekte verfügen derzeit noch über Dreikammerfaulanlagen die aber nach dem Wasserrechtsgesetz nicht mehr Stand der Technik sind. Ebenso können Senkgruben auf Grund der zukünftig zu erwartenden Entsorgungskosten nicht mehr als zeitgemäß betrachtet werden. Oft ist das erforderliche Volumen zu gering und daraus resultierend muss man hohe Entsorgungskosten kalkulieren. Nicht zu unterschätzen ist die langfristige Abhängigkeit von Entsorgungsbetrieben.  

Für diese Errichtung von Kläranlagen außerhalb der so genannten Gelben Linie gibt es unabhängig vom Kläranlagentyp derzeit großzügige Fördermodelle von Land und Bund. (Technische Anlage, Pflanzenkläranlage oder Adaptierung des bestehenden Systems). Im günstigsten Fall wird die erforderliche Technik in das bestehende System integriert. Dazu muss die Dichtheit des Bauwerks gegeben sein und das Volumen annähernd den gesetzlichen Anforderungen einer vollbiologischen Kläranlage entsprechen.

Hat man sich für die Errichtung einer Kläranlage entschieden müssen viele wichtige Details vor Ort berücksichtigt werden.

  • Ist ein geeigneter Vorfluter (Bach, Graben oder ganzjährig wasserführendes Gerinne) in welchen die sehr gut gereinigten Abwässer eingeleitet werden müssen vorhanden?
  • Werden durch die Bauarbeiten Fremdgrundstücke berührt?
  • Wie sieht die Nachbarschaftssituation aus?
  • Ist die Errichtung einer eventuellen gemeinsamen Anlage erwünscht und wirtschaftlich?
  • Gibt es eventuell die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Kanalanschlusses?
  • Erfülle ich die Förderkriterien?
  • Wer erstellt die Einreichunterlagen sowie die Förderansuchen bei Land und Bund?
  • Welcher Anlagentyp ist für mich der Richtige
  • usw.

Nachdem im Vorfeld alle Fragen geklärt wurden gilt es sich für einen Anlagentyp zu entscheiden. Unabhängig vom gewählten Anlagentyp müssen die gesetzlich geforderten Grenzwerte zuverlässig erreicht werden. Nur in diesem Fall werden nach Abschluss der Errichtungsarbeiten und erfolgter Kollaudierung die Fördergelder von Land und Bund zur Auszahlung gebracht.

GESETZLICHE GRENZWERTE
bei ausreichender Vorfluterleistung  
BSB5 25mg/l
CSB    90mg/l
NH4-N  10mg/l
pH – Wert 6.5 – 8.5
Absetzbare Stoffe 0,3 ml/l

Die gesetzlich definierten Grenzwerte können seitens der Behörden im Rahmen der Wasserrechtsverhandlung entsprechend geändert werden. Speziell bei geringer Vorfluterleistung oder bei so genannten Versickerungsprojekten werden die Grenzwerte in der Regel an die Vorflutersituation angepasst! Für eine ausreichend dimensionierte und qualitativ hochwertige Kläranlage stellen diese etwas „verschärften“ Grenzwerte bei bescheidgemäßer Beschickung keinesfalls ein Problem dar.

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